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Neue Fördermöglichkeit für den grünen Transport

BMV för­dert La­de­infra­struk­tur für schwe­ren Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr. Sch­nie­der: Wir in­ves­tie­ren eine Mil­li­ar­de Euro in die La­de­infra­struk­tur für schwe­re Nutzfahrzeuge.

Zwei batterieelektrische Lkw laden an modernen Ladestationen auf einem Logistikdepot mit BMV-Logos.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr (BMV) för­dert den Auf­bau von La­de­infra­struk­tur für bat­te­rie­elek­tri­sche schwe­re Nutz­fahr­zeu­ge. Die neue För­der­richt­li­nie rich­tet sich so­wohl an Un­ter­neh­men, die La­de­infra­struk­tur im ei­ge­nen Depot er­rich­ten, als auch an Be­trei­ber öf­fent­lich zu­gäng­li­cher La­de­punk­te. Über vier Jahre ste­hen hier­für ins­ge­samt eine Mil­li­ar­de Euro bereit.

Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Pa­trick Schnieder:

"Der schwe­re Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr ist un­ver­zicht­bar für den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land – zu­gleich steht er vor der Auf­ga­be, kli­ma­freund­lich zu wer­den. Mit un­se­rem mil­li­ar­den­schwe­ren För­der­pro­gramm schaf­fen wir jetzt die Vor­aus­set­zun­gen für einen zü­gi­gen Aus­bau der La­de­infra­struk­tur und er­leich­tern Spe­di­ti­o­nen sowie Lo­gis­tik­un­ter­neh­men den Um­stieg auf bat­te­rie­elek­tri­sche Nutz­fahr­zeu­ge. Un­ter­neh­men, die ihre De­pots mit La­de­punk­ten aus­stat­ten wol­len, un­ter­stüt­zen wir eben­so wie In­ves­to­ren, die öf­fent­lich zu­gäng­li­che La­de­infra­struk­tur für schwe­re Nutz­fahr­zeu­ge er­rich­ten. Klar ist: Elek­tro­mo­bi­li­tät im schwe­ren Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr kann nur mit einer leis­tungs­fä­hi­gen In­fra­struk­tur er­folg­reich sein – genau hier set­zen wir mit un­se­rer För­de­rung an."

Bat­te­rie­elek­tri­sche Lkw bie­ten das Po­ten­zi­al, den Trans­port­sek­tor deut­lich kli­ma­freund­li­cher und auch ro­bus­ter ge­gen­über fos­si­len En­er­gie­kri­sen zu ge­stal­ten – vor­aus­ge­setzt, die nö­ti­ge La­de­infra­struk­tur steht be­reit. Die neue För­der­richt­li­nie des BMV ist Teil des Mas­ter­plans La­de­infra­struk­tur 2030 und setzt genau hier an. Um den Um­stieg auf bat­te­rie­elek­tri­sche Nutz­fahr­zeu­ge best­mög­lich zu un­ter­stüt­zen, sind neben der La­de­infra­struk­tur auch der er­for­der­li­che Netz­an­schluss, Bat­te­rie­spei­cher und La­de­last­ma­nage­ment­sys­te­me förderfähig.

Zum Start der För­de­rung wird ein För­der­vo­lu­men von ins­ge­samt 200 Mil­li­o­nen Euro für fol­gen­de För­der­auf­ru­fe be­reit­ge­stellt. Über 2026 hin­aus wird es wäh­rend der vier­jäh­ri­gen Lauf­zeit der För­der­richt­li­nie wei­te­re, an die je­wei­li­ge Markt­si­tu­a­ti­on an­ge­pass­te För­der­auf­ru­fe geben.

  • För­der­auf­ruf nicht-öffentlich zu­gäng­li­che La­de­infra­struk­tur für klei­ne und mitt­le­re Un­ter­neh­men: An­trä­ge kön­nen ab dem 05. Juni 2026 ge­stellt wer­den. Die Be­wil­li­gung der pau­scha­len För­de­rung er­folgt in der Rei­hen­fol­ge der Antragseingänge.
  • För­der­auf­ruf nicht-öffentlich zu­gäng­li­che La­de­infra­struk­tur für alle Un­ter­neh­men: An­trä­ge kön­nen vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 ein­ge­reicht wer­den. Die Be­wil­li­gung er­folgt im An­schluss und nach Ab­schluss des wett­be­werb­li­chen Auswahlverfahrens.
  • För­der­auf­ruf öf­fent­lich zu­gäng­li­che La­de­infra­struk­tur: An­trä­ge kön­nen vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 ein­ge­reicht wer­den. Die Be­wil­li­gung er­folgt im An­schluss und nach Ab­schluss des wett­be­werb­li­chen Auswahlverfahrens.

Bei den wett­be­werb­li­chen Aus­wahl­ver­fah­ren wird das zen­tra­le Pri­o­ri­sie­rungs­kri­te­ri­um der För­der­eu­ro je auf­ge­bau­te La­de­leis­tung sein.

Quelle: BMV


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